In Art. 38b, Abs. 1, Bst. c des Entwurfes werden nur öffentliche Spitäler von der Mehrwertsteuer für Leistungen der Bildung und Forschung ausgenommen.…
Die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen möchten zwei Hauptanliegen vorausschicken: erstens soll der bereits hohe administrative Aufwand für sie…