Zweiter TARMED-Eingriff des Bundesrates: Der veraltete Tarif bleibt nicht sachgerecht

Der vom Bundesrat heute beschlossene zweite Eingriff in den TARMED führt zu einer weiteren Verschlechterung der Tarifstruktur. Die Anpassungen im künftigen Amtstarif sorgen dafür, dass die Abgeltung ambulanter ärztlicher Leistungen weiterhin weder sachgerecht noch kostendeckend ist. H+ bedauert, dass der Bundesrat eine Chance verpasst hat, auf der Basis des von H+ eingereichten neuen, betriebswirtschaftlich bemessenen Tarifes eine Verbesserung in die Wege zu leiten. Da der Bundesrat mit dem erneuten Eingriff keine Rücksicht auf das hängige Urteil des Kantonsgerichts Luzern zu TARMED genommen hat, liegt der Ball nun beim Bundesgericht.