TARMED: Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerde von H+ und Spitälern ein

Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 23. Oktober 2014 auf die Beschwerde von H+ und 103 Spitälern und Kliniken gegen die Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung aus formalen Gründen nicht eingetreten.