Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 23. Oktober 2014 auf die Beschwerde von H+ und 103 Spitälern und Kliniken gegen die Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung aus formalen Gründen nicht eingetreten.
Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 23. Oktober 2014 auf die Beschwerde von H+ und 103 Spitälern und Kliniken gegen die Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung aus formalen Gründen nicht eingetreten.