TARMED bei Eidg. Sozialversicherungen: Keine Taxpunktwertkorrektur notwendig
Die Einführung von TARMED im Bereich der Unfallversicherung, Militärversicherung und Invalidenversicherung erfolgte in den Spitälern und Kliniken ohne Kostensteigerung gegenüber dem vorher gültigen Tarif.