TARDOC: Der Bundesratsentscheid erlaubt eine Überarbeitung und eine Behebung wesentlicher Mängel

H+ Die Spitäler der Schweiz kann den Entscheid des Bundesrats nachvollziehen, die ambulante Tarifstruktur TARDOC 1.3 noch nicht zu genehmigen, um diese bis zur Genehmigungsreife zu überarbeiten. Die TARDOC-Partner haben so die Chance, die wesentlichen Sachmängel der ambulanten Einzelleistungstarifstruktur zu beheben. H+ ist bereit, diese Arbeiten im Rahmen der Arbeiten zur Gründung der nationalen Tariforganisation aktiv zu unterstützen. So kann auch die Koordination mit den ambulanten Pauschalen gemeinsam mit allen Tarifpartnern angegangen werden.