Pflegefinanzierung: Kostendeckende Finanzierung durch Krankenversicherer und Kantone gefordert

Bei der Pflegefinanzierung besteht dringender Handlungsbedarf: Die Beiträge der Krankenkassen, die seit 2011 eingefroren sind, sollen der Kostenentwicklung angepasst werden. Zudem muss die Restfinanzierung durch Kantone und Gemeinden in Zukunft schweizweit einheitlich geregelt werden. Dies sind die Forderungen der Interessengemeinschaft (IG) Pflegefinanzierung im Hinblick auf die Evaluation der Pflegefinanzierung, deren Bundesratsbericht im Sommer 2018 erwartet wird. Die Branchen- und Patientenvertreter haben drei konkrete Vorschläge zur Anpassung des Artikels 25a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erarbeitet.
Aus Sicht von H+ ist vor allem der dritte Vorschlag von Bedeutung, der Nachbesserungen bei der Akut- und Übergangspflege beinhaltet.