Die Zahlungsausstände auf Grund des Art. 64a im Krankenversicherungsgesetz KVG betragen für die Schweizer Spitäler zurzeit rund CHF 80,5 Mio. Dies ergibt eine Erhebung bei den Mitgliedern des nationalen Spitalverbands. Zur Behebung des offensichtlichen Problems erliess der Bundesrat am 1. 8. 2007 eine Verordnungsänderung. Den Spitälern gingen seither CHF 38,8 Mio. verloren.