H+ bekräftigt: Gleicher Zugang aller Menschen zur Medizin!

Die Zeitung „Der Sonntag“ wirft dem Kantonsspital Aarau in ihrer Ausgabe vom 17. 8. 2008 u.a. vor, es biete „Vorzugsbehandlung gegen Bezahlung an“. Das Kantonsspital Aarau bestreitet den Vorwurf.

Der Vorstand von H+ vertritt die Haltung, dass Zahlungen keinesfalls die Reihenfolge von medizinisch dringlichen Behandlungen beeinflussen dürfen. Eine solche Praxis würde dem KVG widersprechen. Komfortangebote aber müssen erlaubt sein.