Die systematische und personenbezogene Datenbearbeitung im Zusammenhang mit dem neuen Medizinaltarif TARMED ist unverhältnismässig und somit rechtswidrig. Das hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht vom 25. Juni entschieden.
Die systematische und personenbezogene Datenbearbeitung im Zusammenhang mit dem neuen Medizinaltarif TARMED ist unverhältnismässig und somit rechtswidrig. Das hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht vom 25. Juni entschieden.