Änderungsdatum: 09.05.2012

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Aktuell

SwissDRG Version 2.0: H+ bezieht Position

Die am 2. April 2012 durch die SwissDRG AG vorgestellte Version 2.0 des Fallpauschalenkatalogs führte zu hohen Unsicherheiten bei den Spitalvertretungen. Die Universitätsspitäler beispielsweise erklärten, dass ohne Korrekturen die Version 2.0 nicht mitgetragen würde. H+ hat deshalb gegenüber der SwissDRG AG Position bezogen. Das wichtigste Anliegen der Spitäler, d.h. die Normierung, hat die SwissDRG AG bereits aufgenommen.

H+ Mitglieder lehnen nationale Ergänzungsvereinbarung zu Fallpauschalen ab

In einer Abstimmung haben die Mitglieder von H+ Die Spitäler der Schweiz eine Ergänzungsvereinbarung der nationalen Tarifpartner zur Einführung des Fallpauschalen-Systems SwissDRG abgelehnt. Bei einer hohen Stimmbeteiligung von 81 % sprachen sich drei Viertel der gewichteten Stimmen gegen den zäh verhandelten Kompromiss aus.

SwissDRG: nationale Vereinbarung zwischen H+ und santésuisse

Es ist soweit: H+ und santésuisse haben nach langen und schwierigen Verhandlungen eine nationale Vereinbarung unterzeichnet, um vier wichtige Rahmenbedingungen für die Einführung von SwissDRG zu klären. Es sind dies:

  • Die Übermittlung medizinischer Daten;
  • Ein zweijähriges Monitoring der Einführungsphase;
  • Die Kosten- und Leistungsdaten für die Tarifverhandlungen;
  • Eine dreijährige Übergangsregelung für die Anlagenutzungskosten.

Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung der Mitgliedspitäler von H+.

SwissDRG erhebt Fallbeitrag 2011

Die SwissDRG AG erhebt ab Juni 2011 den Fallbeitrag zur Finanzierung ihrer Tätigkeiten gemäss Art. 49. Abs. 2 KVG.

Anlässlich der Sitzung vom 19. April 2011 hat der Verwaltungsrat SwissDRG das Fallbeitragskonzept verabschiedet und die H+ Geschäftsstelle aufgefordert, die Spitäler über die Erhebung des Beitrags 2011 zu informieren. Die SwissDRG AG wird im 2. Quartal 2011 bei den Spitälern den Fallbeitrag erstmals einfordern. Basis für den Beitrag sind die offiziellen BFS-Falldaten des Jahres 2009, das heisst sämtliche Fälle der Sozialversicherungen. Der Beitrag berechnet sich wie folgt:

  • Fallbeitrag je akutsomatischer-Fall: CHF 3.97
  • Fallbeitrag für stationäre Psychiatrie: CHF 1.95
  • Fallbeitrag für stationäre Rehabilitation: CHF 1.95

Die Beitragshöhe hat der Bundesrat mit seinem Entscheid vom 15. Dezember 2010 für die Jahre 2011 und 2012 genehmigt.

Der Fallbeitrag wird in den Patientenrechnungen nicht als separate Rechnungsposition geführt, sondern fliesst als neuer Kostenbestandteil in die Tarifverhandlungen ein. In Ziffer 4.1 des Konzepts ist dieser Sachverhalt ausführlich aufgeführt.

Für die Jahre 2013ff wird die SwissDRG AG auf der Basis ihrer Finanzlage eine Neuberechnung und einen neuen Antrag zu den Fallbeiträgen beim Bundesrat zur Bewilligung einreichen müssen.

Zur Einführung der Fallpauschalen

SwissDRG-Fallpauschalen: Die fünf Universitätsspitäler nennen neun Bedingungen
Eine Stellungnahme der fünf Universitätsspitäler zur Einführung der Fallpauschalen, 07.02.2010
SwissDRG: Die Position von H+, 07.02.2010

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Kontakt

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Geschäftsbereich Kommunikation, Mitglied der Geschäftsleitung, Issue Manager Public Affairs
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