Kapitel 2: Alles über das Portfolio
Die meistgestellten Fragen und die wichtigsten Informationen rund um das Portfolio. Weitere Fragen und Themen können über das Kontaktformular eingereicht werden.
Nummerndschungel!
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der erwähnten Tarifverträge werden folgende Nummernsysteme verwendet:
- EAN-Nummer (neu: EAN.UCC-Nummer [GLN]): dies ist eine 13stellige Zahl. Sie wird für die angestellten Cheftherapeutinnen über H+ vergeben und dient einer eindeutigen Adressidentifikation einer Institution oder einer Einzelperson in Europa.
- ZSR-Nummer (ehem. “Konkordats-Nummer”): santésuisse erteilt die für die Krankenversicherer geschaffene Nummer erst nach erfolgreicher, strenger Prüfung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Betriebe oder freischaffende TherapeutInnen. Falls Sie aufgrund einer selbständigen Tätigkeit, aus einem oder mehreren Kantonen, eine solche Nummer besitzen, können Sie diese als angestellte CheftherapeutIn im Spital nicht verwenden, jedoch behalten. Für die Abrechnung der Leistungen im Spital ist die ZSR-Nummer des Betriebes zu verwenden.
- K-Nummer (Kontroll-Nummer): Die angestellten CheftherapeutInnen, welche die Prüfung von santésuisse erfolgreich durchlaufen, erhalten eine K-Nummer. Bei Wechsel des Arbeitgebers kann sie behalten werden. Der Stellenwechsel muss H+ jedoch gemeldet werden.
Die Nummer der TherapeutIn wird im Datapool von santésuisse einerseits der ZSR-Nummer des Arbeitgebers (Spital, Klinik etc.) zugeordnet, andererseits mit der neu zugeteilten EAN-Nummer der leitenden Person. Damit Spitäler ambulante, nichtärztliche Leistungen in den jeweiligen Therapiebereichen abrechnen können, benötigen die CheftherapeutInnen eine solche K-Nummer. Wie oben erwähnt wird jedoch über die ZSR-Nummer des Betriebes abgerechnet.
- Grafik (PDF58.55 kb)
Was beinhaltet das ´Paramedizinische Leistungsportfolio´?
Die paramedizinischen Tarifverträge sind seit geraumer Zeit in Kraft. Sie verpflichten den Verband H+ und seine Mitglieder, die Zulassungsbedingungen zur Abrechnung der therapeutischen Leistungen zu erfüllen. H+ vertritt die Auffassung, dass Daten über Sie resp. über Ihre MitarbeiterInnen (leitende TherapeutInnen und Therapeuten) nicht systematisch und vollumfänglich durch den Branchenverband der Krankenversicherer erhoben werden sollen. Der Verband H+ setzt sich ein, dass Sie den Nachweis Ihrer fachlichen Qualifikation Ihrem eigenen Verband, H+, gegenüber erbringen können.
Somit hat H+ gewichtigere Argumente, wenn es darum geht, Verhandlungen in Ihrem Namen zu führen.
Mit den Informationen bereiten wir Ihre ZSR-Registrierung vor und speichern die nötigen Daten in einer Datenbank, um online die zugelassenen Betriebe je Leistung / Therapie ausweisen zu können.
Wer muss einen solchen Fragebogen ausfüllen?
Wir wenden uns an alle Aktiv- und Partner-Mitglieder. Jeder operative Betrieb ist gehalten, zur Abrechnung seiner ambulanten, paramedizinischen Leistungen uns die nötigen Angaben zur Verfügung zu stellen. Holdingstrukturen, die keine Leistungen erbringen, werden durch das Mitgliederverzeichnis erfasst und brauchen keine Informationen für dieses Portfolio zu senden.
Keine, fehlende oder fehlerhafte Angaben von gespeicherten Einträgen
Wenn für Ihren Betrieb in unserer Datenbank keine, fehlerhafte oder falsche Daten gespeichert sind, kann dies Einschränkungen bei der Abrechnung Ihrer Leistungen nach sich ziehen. Da H+ als Verband nicht jedes Leistungsangebot eines Betriebes individuell prüfen kann, liegt es in Ihrer Verantwortung, mittels unseren zur Verfügung gestellten Instrumenten (individuelle oder jährliche Datenauszüge) die Richtigkeit der Einträge sicher zu stellen.
Welche Daten sind bei H+ durch wen abrufbar?
Sämtliche Informationen, die aus den beiden Umfragen zu diesem Portfolio zusammen getragen wurden, stehen für jede Spitaldirektion auf Anfrage zur Verfügung.
Die öffentliche Abfrage ist für das Jahr 2007 geplant und beschränkt sich auf den Umfang des Mitgliederverzeichnisses. Zusätzlich wird der Benutzer nach den 5 Fachrichtungen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungs- sowie Diabetesberatung suchen können.
Termine
Es besteht kein Annahmeschluss für Antragsdossiers. Solange die Tarifverträge bestehen, müssen die leitenden Therapeutinnen den Nachweis der erfüllten Zulassungsbedingungen erbringen. Je schneller, desto besser.
Wie gelange ich zu einer K-Nummer?
Anträge für eine K-Nummer sind, komplett dokumentiert und unterschrieben, an H+ einzureichen. Die nötigen Formulare werden unter ´Formulardownload´ angeboten. Spitaldirektionen oder Einzelpersonen (angestellte, leitende TherapeutInnen) können die Anträge gleichermassen zusenden.
Welches ist die nötige Praxiserfahrung bei unterschiedlichem Anstellungsgrad?
santésuisse fordert, dass eine leitende Person bei einem Anstellungsverhältnis von 100 % 2 Jahre unter einer zugelassenen Leitung gearbeitet hat. Bei 50 % verlängert sich diese Frist auf 4 Jahre. Dazwischen sieht die Abstufung wiefolgt aus:
90 %: 29 Monate
80 %: 33.5 Monate
70 %: 38.5 Monate
60 %: 43 Monate
Wo erhalte ich ein Anerkennungsschreiben für meinen ausländischen Abschluss?
Für ausländische Ausbildungsabschlüsse muss ein so genanntes ´Informationsschreiben´ beigelegt werden. Dieses kann beim Schweizerischen Roten Kreuz bestellt werden.
Übergangsbestimmungen
Prinzipiell lässt das Ressort ZSR von santésuisse keine Übergangsbestimmungen gelten. Einzig für TherapeutInnen, die vor 1997 tätig waren, genügt eine praktische Tätigkeit von mindestens durchschnittlich 4 Jahren bei einem Anstellungsgrad von 100%.
Annerkennungsprozedur
- H+ erteilt nach Erhalt eines vollständigen Dossiers, unabhängig von santésuisse, eine EAN-Nummer pro CheftherapeutIn
- H+ reicht die vollständigen Dossiers beim Ressort ZSR, santésuisse Luzern, ein. Die Anträge werden bewertet.
- Bei einem positiven Entscheid wird H+ eine K-Nummer pro CheftherapeutIn erhalten. Diese wird dem Spital und der entsprechenden, leitenden Person ohne Verzögerung mitgeteilt.
- Bei einem negativen Entscheid wird die Ablehnung von santésuisse schriftlich begründet. Es besteht dann noch die Möglichkeit, auf Ebene ´Paritätische Vertrauenskommission´ (PVK) das Dossier letztinstanzlich nochmals zu verhandeln.
- Der definitive Entscheid, zusammen mit den Dokumentationen, wird bei uns archiviert und den Direktionen zugestellt. Die Betriebsleitungen haben jederzeit die Möglichkeit, einen kostenlosen Auszug aus unserer Datenbank zu bestellen.
Welche Möglichkeiten bestehen bei einer Ablehnung?
Bei einem negativen Entscheid wird die Ablehnung von santésuisse (K-Nummer) schriftlich begründet. Es besteht dann die Möglichkeit, auf Ebene ´Paritätische Vertrauenskommission´ (PVK) das Dossier letztinstanzlich nochmals zu verhandeln.
Die PVK ist mit einer Schlichtungsinstanz zu vergleichen, die vorgerichtlich Empfehlungen zur Tarifanwendung abgibt. Sie wird aus Mitgliedern aller Vertragsparteien «paritätisch» zusammengesetzt. H+ vertritt dort direkt die Interessen der Spitäler. Anträge an die PVK reichen die Spitäler als Institutionen pro betroffenen Fall ein.
Eine EAN-Nummer wird bedingungslos erteilt.
Gebührenübernahme ungeklärt - Stockender Prozess
santésuisse will pro erteilte K-Nummer CHF 200.- den Spitälern in Rechnung stellen, bei einer Mutation einer bestehenden K-Nummer (z. Bsp. bei Stellenwechsel) noch CHF 50.-. Negative Entscheide ziehen gemäss santésuisse jedoch keine Kostenfolgen mit sich.
H+ stellt sich entschieden gegen eine Gebührenübernahme durch die Spitäler. Weder in Gesetzen noch in Tarifverträgen oder entsprechenden Vereinbarungen wurden Kosten für etwelche Nummernsysteme definiert und die Übernahme dieser zulasten der Leistungserbringer bestimmt.
Solange die Gebührenfrage nicht geklärt ist, weigert sich santésuisse, Anträge zu prüfen und K-Nummern zu erteilen. Ein entsprechendes rechtliches Gutachten wurde von H+ in Auftrag gegeben.
Mutationen von Einträgen
Änderungen von Einträgen über leitende Therapeutinnen und Therapeuten in unserer Datenbank können mittels unserem Mutationsformular gemeldet werden.
Wie rechne ich mit dem einheitlichen Rechnungsformular ab?
Das für die Definition von Rechnungsstandards verantwortliche Gremium, das Forum Datenaustausch, hat für alle Nicht-TARMED-Rechnungen keine Möglichkeit vorgesehen, eine EAN- oder ZSR-Nummer der leitenden TherapeutInnen aufzulisten. Die Versicherer dürfen dies nicht zur Bedingung erklären, sondern müssen im Rahmen des Forums erst einen neuen XML-Standard beantragen und ausarbeiten.
Betriebe, die ihre Chef-TherapeutInnen dennoch mit der EAN-Nummer in der EAN-Liste aufführen, können dies auf freiwilliger Basis tun.
Kommunikationswege
Prinzipiell fliessen die Informationen bezüglich Leistungsabrechnung zwischen H+, Abteilung Betriebswirtschaft und Tarife (Leistungsabrechnung Paramedizin) und den Direktionen der Mitgliedspitäler von H+. Publiziert werden sie zudem auf unserer Website, in unserem Kommunikationsorgan ´Flash´ und in direkt versandten Unterlagen.
Wir unterstützen jedoch gerne auch die Aktivitäten der Fachverbände oder weiteren Organisationen mit redaktionellen Arbeiten in ihren Zeitschriften, oder gar mit Vorträgen und Schulungen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, möglichst alle angestellten, leitenden TherapeutInnen und BeraterInnen im Spital im Prozess zur Erlangung einer K-Nummer tatkräftig und effizient zu unterstützen.
- Grafik (PDF76.82 kb)
