Tarifvertrag Hors-liste Präparate
Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 an die santésuisse eröffnete das BAG, dass die angestrebte Beglaubigung des zwischen H+ und santésuisse ausgearbeiteten Vertrages zu den Hors-Liste Präparaten zu Lasten des KVG bei ambulanten Spitalbehandlungen, NICHT erteilt werden kann.
Sowohl H+ wie santésuisse bedauern diese Entwicklung. Die Entwurfsliste der Präparate kann daher von H+ wie santésuisse nicht mehr als offizielle Richttabelle gestützt werden.
Gespräche zur Definition des weiteren Vorgehens stehen aus.
Die Empfehlung des BAG vom 6.Juni 2007 z.H. santésuisse ist jedoch unbestritten.
