Heilmittelgesetz
Das nationale Heilmittelgesetz (HMG) ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft.
Vollzugsbehörde für die ganze Heilmittelgesetzgebung ist Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut.
- Rechtsgutachten Spitalapotheke (PDF376.65 kb)
- Rechtsgutachten bezüglich Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Spitalapotheken in den Bereichen Herstellung, Beschaffung und Vertrieb im Rahmen der gültigen Gesetzgebung.
- Änderungen im neuen Gesetz (PDF19.22 kb)
- Paul J.Dietschy, Leiter Rezeptfreie Arzneimittel, Medizinprodukte und Betriebe bei Swissmedic, äussert sich in einem Interview über die für Spitäler, Kliniken und Heime wesentlichen Änderungen im neuen Gesetz.
