Spitalfinanzierung
Neue Spitalfinanzierung: mehr als landesweite Fallpauschalen
Das magische Datum ist der 1. Januar 2012. An diesem Tag tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Sie bringt das neue gesamtschweizerische System der Fallpauschalen, SwissDRG. Die neue Spitalfinanzierung bedeutet aber weit mehr als das.
- H+ Faktenblatt zur neuen Spitalfinanzierung, 2.7.2010 (PDF51.41 kb)
Bundesrat hat Verordungen zur Spitalfinanzierung verabschiedet
Die Verordnung über die Krankenversicherung KVV und die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung treten per 1. Januar 2009 in Kraft: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/
Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Spitalfinanzierung: Änderung vom 21. Dezember 2007
- Text Schlussabstimmung Spitalfinanzierung (PDF42.69 kb)
H+ beantragt Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen, 02.10.06
Eine Verlängerung dieses Gesetzes bis zum Inkrafttreten der KVG-Revision über die Spitalfinanzierung ist aus Sicht von H+ und der GDK unerlässlich.
Brief H+ an den Ständerat zur Spitalfinanzierung, 15.09.05
H+ hat zur KVG Revisionsvorlage der ständerätlichen Kommission vom 30.08.05 Stellung genommen. H+ begrüsst die Stossrichtung und die Einführung der leistungsabh. Fallpauschalen, hat aber Vorbehalte gegen die fehlenden Rahmenbed. und die erhöhte Steuerung
- Brief an den Ständerat zur Spitalfinanzierung (PDF146.54 kb)
Fahne H+ an den Ständerat zur Spitalfinanzierung, 15.09.05
H+ hat zur KVG Revisionsvorlage der ständerätlichen Kommission vom 30.08.05 Stellung genommen. H+ begrüsst die Stossrichtung und die Einführung der leistungsabh. Fallpauschalen, hat aber Vorbehalte gegen die fehlenden Rahmenbed. und die erhöhte Steuerung
- Fahne an den Ständerat zur Spitalfinanzierung (PDF128.69 kb)
Vernehmlassungsantwort H+ zum KVG Paket 2, 12.07.04
H+ nimmt Stellung zur Spitalfinanzierung (dual fix und Monismus), leistungsbahängigen Pauschalen, Spitallisten, Datenweitergabe, tiers payant, managed care und Substitutionen von Medikamenten.
- Vernehmlassungsantwort zum KVG Paket 2 (PDF44.23 kb)
- Brief an die H+ Mitglieder, 06.10.2003 (PDF9.29 kb)
- Die Geschäftsstelle H+ begründet ihre Stellungnahme zum Antrag Spoerry über die Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Spitäler.
- Finanzierung der Pflege (abgegeben an die SGK-SR), 06.10.2003 (PDF14.32 kb)
- Für die Pflegefinanzierung fordert H+: 1. Offenlegung der Ergebnisse der BSV-Expertengruppe; 2. kein Entscheid in der 2. KVG-Revision; 3. separate KVG-Teilrevision; 4. Weiterentwicklung des Modells ´Staat-KVG-Pflegebedürftige´; 5. keine veralteten Begriff
- Gleichbehandlung aller Leistungserbringer Antrag (abgegeben), 06.10.2003 (PDF10.54 kb)
- H+ und die PKS erweitern gemeinsam den Antrag Spoerry um das Prinzip der Gleichbehandlung (Übest. 4 bis) und sichern ausserdem die Gleichbehandlung in einem zukünftigen wettbewerblichen Gesundheitssystem durch klare Rahmenbedingungen (Übest. 4).
- Gleichbehandlung aller Leitstungserbringer Argumente (abgegeben an die SGK-SR), 06.10.2003 (PDF16.01 kb)
- H+ reagiert auf den Antrag Spoerry, indem er das Prinzip der Gleichbehandlung öffentlicher wie privater Leistungserbringer ergänzt. Ausserdem schlägt H+ das Prinzip der Gleichbehandlung auch für ein zukünftigen Gesetz vor (Übergang zum Monismus).
Vernehmlassung Spitalfinanzierung, 30.08.05
Revisionsvorlage der vorberatenden Kommission des Ständerates vom 30. August 2005. In der Vernehmlassung bis zum 12. September 2005.
- Vernehmlassung Spitalfinanzierung (PDF98.71 kb)
