Änderungsdatum: 08.07.2010

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Spitalfinanzierung

Neue Spitalfinanzierung: mehr als landesweite Fallpauschalen

Das magische Datum ist der 1. Januar 2012. An diesem Tag tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Sie bringt das neue gesamtschweizerische System der Fallpauschalen, SwissDRG. Die neue Spitalfinanzierung bedeutet aber weit mehr als das.

Bundesrat hat Verordungen zur Spitalfinanzierung verabschiedet

Die Verordnung über die Krankenversicherung KVV und die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung treten per 1. Januar 2009 in Kraft: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/

Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Spitalfinanzierung: Änderung vom 21. Dezember 2007

H+ beantragt Verlängerung des Bundesgesetzes über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen, 02.10.06

Eine Verlängerung dieses Gesetzes bis zum Inkrafttreten der KVG-Revision über die Spitalfinanzierung ist aus Sicht von H+ und der GDK unerlässlich.

Brief H+ an den Ständerat zur Spitalfinanzierung, 15.09.05

H+ hat zur KVG Revisionsvorlage der ständerätlichen Kommission vom 30.08.05 Stellung genommen. H+ begrüsst die Stossrichtung und die Einführung der leistungsabh. Fallpauschalen, hat aber Vorbehalte gegen die fehlenden Rahmenbed. und die erhöhte Steuerung

Fahne H+ an den Ständerat zur Spitalfinanzierung, 15.09.05

H+ hat zur KVG Revisionsvorlage der ständerätlichen Kommission vom 30.08.05 Stellung genommen. H+ begrüsst die Stossrichtung und die Einführung der leistungsabh. Fallpauschalen, hat aber Vorbehalte gegen die fehlenden Rahmenbed. und die erhöhte Steuerung

Vernehmlassungsantwort H+ zum KVG Paket 2, 12.07.04

H+ nimmt Stellung zur Spitalfinanzierung (dual fix und Monismus), leistungsbahängigen Pauschalen, Spitallisten, Datenweitergabe, tiers payant, managed care und Substitutionen von Medikamenten.

Vernehmlassung Spitalfinanzierung, 30.08.05

Revisionsvorlage der vorberatenden Kommission des Ständerates vom 30. August 2005. In der Vernehmlassung bis zum 12. September 2005.

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