AssistenzärztInnen
Seit dem 1. Januar 2005 unterstehen alle Assistenzärztinnen und –ärzte den Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes, unabhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers. Herr Walter Bär vom Kantonsspital Uri hat die Auswirkungen dieser Unterstellung für die Assistenzärztinnen und –ärzte für H+ zusammengefasst.
Umfrage Assistenzärzte
Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitsgesetzes auf die Assistenzärztinnen und –ärzte hat H+ 2004 eine Umfrage bei den Spitälern und Kliniken durchgeführt.
- Resultate Umfrage Assistenzärzte (PDF160.94 kb)
- Resultate der Umfrage ´Umsetzung des Arbeitsgesetzes mit den Verordnungen bei den Assistenzärzten/innen´.
