Änderungsdatum: 07.04.2008

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AssistenzärztInnen

Seit dem 1. Januar 2005 unterstehen alle Assistenzärztinnen und –ärzte den Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes, unabhängig von der Rechtsform des Arbeitgebers. Herr Walter Bär vom Kantonsspital Uri hat die Auswirkungen dieser Unterstellung für die Assistenzärztinnen und –ärzte für H+ zusammengefasst.

Umfrage Assistenzärzte

Im Zusammenhang mit der Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitsgesetzes auf die Assistenzärztinnen und –ärzte hat H+ 2004 eine Umfrage bei den Spitälern und Kliniken durchgeführt.

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