Änderungsdatum: 25.01.2012

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H+ fordert: GAV Gastgewerbe nicht auf Spitäler und Kliniken ausweiten

Der neue GAV im Schweizer Gastgewerbe enthält arbeitsrechtliche Bestimmungen für alle Arbeitgeber und Mitarbeitende in gastgewerblichen Betrieben. Er soll neu auch für Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen gelten, die gastgewerbliche Leistungen anbieten. H+ erachtet diese Ausweitung der Gültigkeit als inakzeptabel und hat Einsprache erhoben.

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