Änderungsdatum: 14.06.2010

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Arbeitgeberpolitik und Arbeitsrecht

Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen gelten für die grosse Mehrheit der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. H+ unterstützt die Mitglieder in der Umsetzung.

Das Arbeitsgesetz bezweckt, den gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. Das Schwergewicht liegt auf Vorschriften zur Arbeitszeit (Ruhezeiten, maximale Arbeitszeit, Nachtarbeit usw.) und Vorgaben zur Verhinderung von Überbeanspruchung, Krankheiten und Unfällen.

Das Arbeitsgesetz und seine Umsetzungsverordnungen enthalten Mindestvorschriften über

          − die Gesundheitsvorsorge,

          − die Arbeits- und Ruhezeit,

          − den Sonderschutz für Jugendliche und

          − den Sonderschutz für Arbeitnehmerinnen.

 

Die Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen sind insbesondere durch die Regelungen für Ruhezeit, Nacht- und Sonntagsarbeit tangiert. Diese Regelungen stehen teilweise im Konflikt mit dem gesetzlichen Auftrag, die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung sicherzustellen.

 

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Politik, Mitglied der Geschäftsleitung
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