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Keine medizinischen Daten auf Vorrat an die Krankenkassen
Medienmitteilungen
/31.05.11
/Die von den Krankenkassen geforderte systematische Lieferung aller medizinischer Datensets mit der Spitalrechnung verletzt das Patienten- und Arztgeheimnis, verstösst gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Zu diesen Schlussfolgerungen kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag des Spitalverbandes H+ und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
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Rechtsgutachten zur systematischen Weiterleitung des Datensets 2 mit der Rechnungsstellung an die Krankenversicherer
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PDF1.41MB )
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Fazit Rechtsgutachten
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PDF12kB )